Firmenfahrzeug als Selbstständige, Gründer und Start-ups
Firmenfahrzeug für Unternehmen
Worauf ist bei der Beschaffung eines Firmenfahrzeuges besonders zu achten? Sollte dieses bereits kurz nach der Existenzgründung angeschafft werden und eignet es sich auch für die Selbstständigkeit? Alle diese Fragen und Weitere sollen im Folgenden erläutert und geklärt werden.
Was muss bei der Beschaffung beachtet werden?
Egal ob es sich um ein Firmenfahrzeug für den innerbetrieblichen Einsatz oder für den Außendienst handelt, Anschaffungskosten sind ein entscheidender Faktor. Während Firmenfahrzeuge von Unternehmen nur selten per Barkauf erstanden werden, liegt die Leasingquote bei etwa 60 Prozent. Wird ein Firmenfahrzeug geleast, wird dieses lediglich angemietet. Hierdurch bleibt das Unternehmen liquide. Zusätzlich fällt das Leasing bilanzneutral aus und ist als Betriebsausgabe voll absetzbar. Diese Anschaffungsmöglichkeit empfiehlt sich auch für Start-ups. Allerdings sollte der Firmenwagen adäquat gewählt werden. Besonders für Selbstständige hingegen birgt ein Leasingvertrag etwas mehr Risiken, da dieser unkündbar ist und bei Zahlungsverzug Schadensersatzforderungen drohen können.
Die Kreditfinanzierung ist durch den niedrigen Zinssatz finanziell sehr interessant, kann durch eine Fixverzinsung gut geplant werden und eine Restwertzahlung entfällt. Kurz nach der Existenzgründung ist hiervon unbedingt abzuraten, da das vorhandene Eigenkapital zweifach gebunden wird. Zudem ist es nicht immer sinnvoll eine Investition ins Eigentum übergehen zu lassen.
Ein Kredit für Selbstständige setzt zudem etliche Punkte voraus und ist besonders von regelmäßigem Geldfluss und Sicherheiten abhängig.
Zusätzliche Kosten miteinberechnen
Während für viele Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug von der Stange ausreichend ist, müssen diese für spezielle Anwendungsfälle aus- beziehungsweise nachgerüstet werden. Auch auf diese Kosten sollte das frisch gegründete Start-up oder Unternehmen achten. Werden die Firmenfahrzeuge in etwa zum Transport, zur Montage oder ähnlichen Anwendungen herangezogen, muss das Innenleben dementsprechend gestaltet werden. Beispiele hierfür können im Online-Shop für Fahrzeugeinrichtungen gefunden werden.
Damit das Fahrzeug die Firma auch auf den Straßen wiederspiegelt und gleichzeitig als Werbefläche genutzt werden kann, sind Beklebungen oder auch Lackierungen vonnöten.
Natürlich handelt es sich hierbei um Einmalkosten, welche allerdings in der Budgetplanung nicht fehlen sollten.
Steuerliche Regelung und Finanzamt
Grundsätzlich geht die Steuerbehörde davon aus, dass jedes Firmenfahrzeug auch im privaten Bereich angewendet wird. Um das Fahrzeug dennoch richtig zu versteuern, muss zwischen der 1-Prozent Regelung oder dem Fahrtenbuch unterschieden werden. Generell gilt die Fahrtenbuchmethode als günstiger. Wird der Wagen mehr als zur Hälfte privat genutzt, kann aber auch die 1-Prozent Regelung Anwendung finden. Hierbei beträgt der private Nutzungsanteil pro Monat pauschal 1-Prozent des Bruttolistenpreises.
Während für die private Mitbenutzung eine Umsatzsteuer anfällt, kann die Vorsteuer in vollem Umfang geltend gemacht werden, so lange das Fahrzeug zu mehr als 10 Prozent unternehmerisch genutzt wird.
Findet die Gründungsform GmbH Anwendung, müssen Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb als zusätzlicher Arbeitslohn versteuert werden.